Kreis Reutlingen

Gemeinde Wannweil

 

 

 

Bebauungsplan

 

„Gartenhausgebiet Grubwiesen - Neue Weinberge, 2. Änderung“

 

in Wannweil

 

Begründung

 

 

1.      Geltungsbereich. Größe des Plangebietes

 

1.1  Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.

1.2  Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5,00 ha.

 

2.      Anlass der Planaufstellung

 

Im Gewand "Grubwiesen" und "Neue Weinberge" bestehen seit längerer Zeit einige Gartenhäuser. Die ausgewiesene Fläche wird vorwiegend durch Streuobstanbau genutzt.

Ein Teil der Fläche ist Rutschgebiet und landwirtschaftlich nicht nutzbar. Es ist erforderlich den Bebauungsplan auf heutige Verhältnisse zu überarbeiten, deshalb beschloss der Gemeinderat, das bezeichnete Gartenhausgebiet in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplanentwurf zu ändern.

 

Dabei soll es auch küftig erlaubt sein, Gartenhäuser in og. Gebiet entsprechend dem heutigen Standard zu errichten. Insgesamt soll allerdings darauf Wert gelegt werden, dass das freie Betretungsrecht der Natur und das optische Erscheinungsbild nur unwesentlich beeinflusst wird. Insbesondere soll künftig auf Einzäunungen verzichtet werden.

 

Wannweil, den 14.07.2005

 

 

Anette Rösch

Bürgermeisterin

 

 

Die Begründung in dieser Fassung lag dem Satzungsbeschluss vom 27.01.2006 zugrunde.

 

 

Wannweil, den 27.01.2006

 

 

Anette Rösch                                   

Bürgermeisterin