Gemeinde Wannweil

Landkreis Reutlingen

 

 

 

 

 

Bebauungsplan zur Änderung der Baulinienfestsetzung

 

„Gewand Wengenäcker“

 

 

 

B E G R Ü N D U N G

 

 

Da die Eigentümerin des Gebäudes Achalmstraße 3 verstorben ist, beabsichtigen die Erben die Vermarktung des Flurstückes. Da es sich um eine Gesamtgröße von 1938 m² handelt, bietet sich eine Grundstücksteilung an.

 

Nimmt man aus städtebaulichen Gesichtspunkten die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ernst, ist eine entsprechende Nachverdichtung auch in diesem Bereich angezeigt.

 

Der derzeitige Baulinienplan „Gewand Wengenäcker“ vom 02.12.1955 sieht im rückwärtigen Bereich eine Grünfläche vor, daher ist diese Grünfläche seither nicht bebaubar. 

 

 

 

 

 

Die Begründung in dieser Fassung lag

dem Satzungsbeschluss über den

Bebauungsplan zugrunde.

 

 

Gefertigt:

 

Wannweil, den 01.10.2008                        Wannweil, den

 

 

 

Ortsbauamt Wannweil                                            Rösch

                                                           Bürgermeisterin