Gemeinde Wannweil
Landkreis Reutlingen
Ergänzend zum bestehenden Baulinienplan wird Folgendes festgesetzt:
Zu der Anbauvorschrift § 1 Punkt 2: Baugrenze
Zusätzlich zum Ortsbauplan vom 02.12.1955 gelten für das Flurstück 572/1 die Festsetzungen des Lageplanes vom 01.10.2008.
Im übrigen bleibt der rechtskräftige Baulinienplan einschließlich der Anbauvorschriften unberührt.
Gefertigt: Ausgefertigt als Rechtsnorm:
Wannweil, den 01.10.2008 Wannweil, den
Ortsbauamt Wannweil Rösch
Bürgermeisterin