Kreis                           Reutlingen

 

Gemeinde                  Wannweil

 

Projekt:                       Bebauungsplan

“Schloßstraße – Im Wiesengrund”     4. Änderung

                                    Projekt Nr. 75091

                                   

                                    Textliche Festsetzungen

 

ergänzend zum bestehenden Bebauunsplan wird folgendes festgesetzt.

 

zu Pkt.1.4       Höhe der baulichen Anlagen

im Geltungsbereich der 4. Änderung werden folgende maximalen Traufhöhen festgesetzt:

max. Traufhöhe auf der Südostseite                       = 4,40 m

max. Traufhöhe auf der Nordwestseite                   = 2,90 m.

Die maximale Traufhöhe ist der Höhenunteschied zwischen Rohfußbodenhöhe mit............. m ü NN und dem Schnittpunkt der verlängerten Außenfläche der Außenwand mit der Außenfläche der Dachhaut.



zu Pkt. 1.5      Garagen und Stellplätze

 

im Geltungsbereich der 4. Änderung sind Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.


zu 2.2 Dachform

Hauptgebäude:

Im Geltungsbereich der 4. Änderung sind nur Flachdächer und Pultdächer bis 13° Dachneigung zulässig.

 

Über die textlichen und in der Planzeichnung dargestellten Änderungen dieser Festsetzungen hinaus, bleibt der rechtskräftige Bebauungsplan “Schloßstraße – Im Wiesengrund” unberührt.

 

Ausgefertigt :                                                             Gefertigt:

Wannweil,  den                                                          Eningen u.A., den 05.12.2000

                                                                       

                                                                                   

 

Rösch

Bürgermeisterin