Kreis Reutlingen
Gemeinde Wannweil
Projekt: Bebauungsplan
“Schloßstraße
– Im Wiesengrund” 4. Änderung
Projekt Nr.
75091
Textliche
Festsetzungen
ergänzend
zum bestehenden Bebauunsplan wird folgendes festgesetzt.
zu Pkt.1.4 Höhe
der baulichen Anlagen
im Geltungsbereich der 4. Änderung werden folgende maximalen Traufhöhen
festgesetzt:
max. Traufhöhe auf der Südostseite = 4,40 m
max. Traufhöhe auf der Nordwestseite = 2,90 m.
Die maximale
Traufhöhe ist der Höhenunteschied zwischen Rohfußbodenhöhe mit............. m ü
NN und dem Schnittpunkt der verlängerten Außenfläche der Außenwand mit der
Außenfläche der Dachhaut.
zu
Pkt. 1.5 Garagen und Stellplätze
im
Geltungsbereich der 4. Änderung sind Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen
nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.
zu 2.2 Dachform
Hauptgebäude:
Im
Geltungsbereich der 4. Änderung sind nur Flachdächer und Pultdächer bis 13°
Dachneigung zulässig.
Über die
textlichen und in der Planzeichnung dargestellten Änderungen dieser
Festsetzungen hinaus, bleibt der rechtskräftige Bebauungsplan “Schloßstraße –
Im Wiesengrund” unberührt.
Ausgefertigt : Gefertigt:
Wannweil, den Eningen
u.A., den 05.12.2000
Rösch Bürgermeisterin |
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